Ferienhaus Vitsand Kontakt



           

     














Das Haus kostet 49,00 € am Tag für 5 Personen(max 3 Ew. 2 Kinder)
inklusive Strom, Wasser etc. Jede weitere Person im Nebenhaus 5€ pro Person und Tag.

                             Besuchen Sie auch unser Objekt an der schönen Mosel

                                            www.ferienhaus-alina-bernkastel.de

Kontakt und Impressum:
  Andreas Eibes
  Am Kirschbaum 1
 54497 Morbach
 Deutschland


Tel.: +49 6533-93203
FAX: +49 6533-93205
E-Mail: andreaseibes@online.de



Das Jedermannsrecht


Das schwedische "allemansrätt" gibt jedem die Möglichkeit, sich in der Natur frei zu bewegen. Es ist gestattet, sich zu Fuß, per Rad oder Ski auf fremdem Grund und Boden zu bewegen. Ebenso ist es erlaubt, Beeren, Pilze und Blumen zu pflücken, die nicht unter Naturschutz stehen.

Sie dürfen eine oder mehrere Nächte zelten, Feuer machen, auf Bäume klettern, baden und paddeln.... Das alles doch nur unter einer Bedingung: Sie dürfen nicht stören oder zerstören!

Sowohl die Ruhe des Grundeigentümers als auch die der Natur müssen gewahrt bleiben, und natürlich dürfen Sie kein Eigentum beschädigen oder der Natur schaden. Tun Sie es dennoch, sind Sie schadenersatzpflichtig. Selbstverständlich dürfen Sie auch nicht die Natur verschandeln. Sie sind in der Natur zu Gast und zur Rücksichtnahme verpflichtet.

Beispielsweise dürfen Sie eine Weide überqueren, auch wenn dort Kühe grasen, doch müssen Sie das Gatter hinter sich schließen, damit die Kühe nicht entlaufen können. Sie dürfen auch durch Schonungen laufen, unter der Voraussetzung, daß Sie die Pflanzen nicht beschädigen. Dasselbe gilt für das Feuermachen. Sofern es nicht allgemein verboten ist, dürfen Sie ein Feuer anzünden. Sind Sie dabei jedoch unvorsichtig und die Flammen breiten sich aus, haften Sie für die Schäden.

Selbstverständlich dürfen Sie Privatgrundstücke nicht betreten, auch wenn kein Verbotsschild o.ä. angebracht ist. Sie haben den Hausfrieden der Bewohner zu respektieren und dürfen nicht stören. Als Faustregel gilt: halte dich immer außer Sichtweite.
Jagen und Angeln unterliegen nicht dem Jedermannsrecht. Dafür ist jedoch eine Genehmigung erforderlich, z.B. eine Angelkarte ("fiskekort").

Das "allemansrätt" bietet dem Touristen sehr großzügige Möglichkeiten, die schwedische Natur zu erleben. Es setzt jedoch voraus, daß sich alle an diese Regel halten:  Niemanden stören und nichts zerstören!