|
|
|
|
Das Haus kostet
49,00 € am
Tag für 5 Personen(max 3 Ew. 2
Kinder)
inklusive Strom, Wasser etc. Jede
weitere Person im Nebenhaus 5€ pro
Person und Tag.
|
Besuchen Sie auch
unser
Objekt an der schönen Mosel
www.ferienhaus-alina-bernkastel.de
|
Kontakt und
Impressum:
Andreas
Eibes
Am Kirschbaum 1
54497 Morbach
Deutschland
|
Tel.: +49 6533-93203
FAX: +49 6533-93205
E-Mail: andreaseibes@online.de
|
Das
Jedermannsrecht
|
Das
schwedische "allemansrätt" gibt
jedem die Möglichkeit, sich
in der Natur frei zu bewegen. Es ist
gestattet, sich zu Fuß, per
Rad oder Ski auf fremdem Grund und Boden
zu bewegen. Ebenso ist es
erlaubt, Beeren, Pilze und Blumen zu
pflücken, die nicht unter
Naturschutz stehen.
Sie dürfen eine oder mehrere
Nächte zelten, Feuer machen, auf
Bäume klettern, baden und
paddeln.... Das alles doch nur unter
einer Bedingung: Sie dürfen nicht
stören oder zerstören!
Sowohl die Ruhe des
Grundeigentümers als auch die der
Natur
müssen gewahrt bleiben, und
natürlich dürfen Sie kein
Eigentum beschädigen oder der Natur
schaden. Tun Sie es dennoch,
sind Sie schadenersatzpflichtig.
Selbstverständlich dürfen
Sie auch nicht die Natur verschandeln.
Sie sind in der Natur zu Gast
und zur Rücksichtnahme
verpflichtet.
Beispielsweise dürfen Sie eine
Weide überqueren, auch wenn
dort Kühe grasen, doch müssen
Sie das Gatter hinter sich
schließen, damit die Kühe
nicht entlaufen können. Sie
dürfen auch durch Schonungen
laufen, unter der Voraussetzung,
daß Sie die Pflanzen nicht
beschädigen. Dasselbe gilt
für das Feuermachen. Sofern es
nicht allgemein verboten ist,
dürfen Sie ein Feuer anzünden.
Sind Sie dabei jedoch
unvorsichtig und die Flammen breiten
sich aus, haften Sie für die
Schäden.
Selbstverständlich dürfen Sie
Privatgrundstücke nicht
betreten, auch wenn kein Verbotsschild
o.ä. angebracht ist. Sie
haben den Hausfrieden der Bewohner zu
respektieren und dürfen
nicht stören. Als Faustregel gilt:
halte dich immer außer
Sichtweite.
Jagen und Angeln unterliegen nicht dem
Jedermannsrecht. Dafür ist
jedoch eine Genehmigung erforderlich,
z.B. eine Angelkarte
("fiskekort").
Das "allemansrätt" bietet dem
Touristen sehr großzügige
Möglichkeiten, die schwedische
Natur zu erleben. Es setzt jedoch
voraus, daß sich alle an diese
Regel halten: Niemanden
stören und nichts zerstören!
|
|
|